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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15   

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https://dejure.org/2017,95562
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15 (https://dejure.org/2017,95562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.03.2017 - L 13 AS 48/15 (https://dejure.org/2017,95562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. März 2017 - L 13 AS 48/15 (https://dejure.org/2017,95562)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 51/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einbeziehung unverheirateter volljähriger

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Das Bundessozialgericht (BSG) habe in seinem Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 51/09 R - überzeugend ausgeführt, dass die Einbeziehung von erwachsenen, im Haushalt der Eltern lebenden Kindern in die Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bis zu einem Alter von 25 Jahren nicht verfassungswidrig sei.

    Wie bereits das SG zutreffend ausgeführt hat, hat das BSG in seinem Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 51/09 R - festgestellt, dass die Vorschrift des § 7 Abs. 3 Nr. 2 SGB II in der ab dem 1. Juli 2006 geltenden Fassung nicht verfassungswidrig ist und daher auch die Einbeziehung von Eltern in die Bedarfsgemeinschaft unverheirateter, unter 25jähriger Kinder keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, auch wenn ein zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seinen Elternteil nicht besteht (vgl. dort Rn. 14ff. - juris).

    Zutreffend und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 13 und BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016, a.a.O., Rn. 45 und 49ff. - juris) hat der Beklagte bei der Bedarfsberechnung bei dem Kläger insbesondere einen Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II i.H.v. 299, 00 EUR (bis 31. Dezember 2012) bzw. 306, 00 EUR (ab 1. Januar 2013) zugrunde gelegt.

  • BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Das BVerfG hat die gegen das zitierte Urteil des BSG erhobene Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 371/11 als unbegründet zurückgewiesen.

    Zutreffend und verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010, a.a.O., Rn. 13 und BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016, a.a.O., Rn. 45 und 49ff. - juris) hat der Beklagte bei der Bedarfsberechnung bei dem Kläger insbesondere einen Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB II i.H.v. 299, 00 EUR (bis 31. Dezember 2012) bzw. 306, 00 EUR (ab 1. Januar 2013) zugrunde gelegt.

  • BSG, 25.04.2002 - B 11 AL 65/01 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Beginn - Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Da vorliegend außer den angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken keine konkreten Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung durch den Beklagten ersichtlich sind, bedurfte und bedarf es keiner weiteren Ermittlungen durch das Gericht (vgl. Leitherer, a.a.O., Rn. 7a unter Hinweis auf: BSGE 78, 207, 213; 81, 259, 263; 87, 1332, 138; 89, 243, 247).
  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94

    Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Da vorliegend außer den angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken keine konkreten Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung durch den Beklagten ersichtlich sind, bedurfte und bedarf es keiner weiteren Ermittlungen durch das Gericht (vgl. Leitherer, a.a.O., Rn. 7a unter Hinweis auf: BSGE 78, 207, 213; 81, 259, 263; 87, 1332, 138; 89, 243, 247).
  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Da vorliegend außer den angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken keine konkreten Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung durch den Beklagten ersichtlich sind, bedurfte und bedarf es keiner weiteren Ermittlungen durch das Gericht (vgl. Leitherer, a.a.O., Rn. 7a unter Hinweis auf: BSGE 78, 207, 213; 81, 259, 263; 87, 1332, 138; 89, 243, 247).
  • BVerfG, 23.07.2014 - 1 BvL 10/12

    Sozialrechtliche Regelbedarfsleistungen derzeit noch verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Ebenso hat er bei dem Vater der Bedarfsberechnung einen Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II i.H.v. 374, 00 EUR (bis 31. Dezember 2012) bzw. 382, 00 EUR (ab 1. Januar 2013) berücksichtigt, der verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 -1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).
  • BSG, 14.03.2012 - B 14 AS 17/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Entscheidend ist nach dem BVerfG, dass eine Unterdeckung tatsächlich verhindert wird, sei es, dass in dem Fall der Verweigerung der Existenzsicherung durch den Elternteil das Kind nicht in die Bedarfsgemeinschaft einbezogen wird (vgl. dazu auch: BSG, Urteil vom 14. März 2012 - B 14 AS 17/11 R), sei es, dass ein Auszug aus der häuslichen Gemeinschaft ohne leistungsrechtlich nachteilige Folgen möglich ist (vgl. Rn. 64ff. - juris).
  • BVerfG, 28.08.2013 - 1 BvL 12/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.03.2017 - L 13 AS 48/15
    Ebenso hat er bei dem Vater der Bedarfsberechnung einen Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II i.H.v. 374, 00 EUR (bis 31. Dezember 2012) bzw. 382, 00 EUR (ab 1. Januar 2013) berücksichtigt, der verfassungsrechtlich ebenfalls nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2014 -1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13).
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